Im August 2008 wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen verabschiedet (§ 87 b Abs. 3 SGB).
Mit dieser Richtlinie wurde gleichzeitig die Notwendigkeit der weiteren Fortbildung von mindestens zwei Tagen im Jahr für diese Betreuungskräfte festgeschrieben.
Nach Befragung und Auswertung der Qualifizierungswünsche von Betreuungskräften und Pflegeeinrichtungen haben wir verschiedene Fortbildungstage für Sie entwickelt.
Eine verbindliche Anmeldung ist schriftlich per Fax (03605 543625) oder per Post notwendig. Benutzen Sie dazu gern unser beigefügtes Anmeldeformular bei der jeweiligen Kursbeschreibung. Melden Sie sich spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an. Zwei Wochen vor Seminartermin erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.